Geschäftsführer
Dr. Peter Hauser
Eberhard-Fugger-Straße 2a
5020 Salzburg, Österreich
Telefon: +43 (0)662 - 87 44 80 0
Was uns auszeichnet:
Nationale und internationale Kompetenz
Hohe Erfolgsquote
Unkomplizierte Fallübergabe und Abwicklung
Laufende Berichterstattung (inkl. 24 h online tracking)
Ein persönlicher Ansprechpartner für alle Belange
Betriebliches Mahnwesen
Nationale und internationale Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsauskünfte
Nationales und internationales Inkasso
Insolvenzvertretungen
Recover-Service (nationale und internationale Betreibung ausgeklagter Forderungen)
AGB-Prüfungen durch die hausinterne Anwaltskanzlei
Encash ist ein in Salzburg ansässiges Inkassounternehmen, dessen Schwerpunkt auf Bonitätsprüfungen sowie der raschen und zuverlässigen Beibringung offener Forderungen, insbesondere im B2B-Bereich, liegt.
Seit 2008 ist encash Gründungspartner des neuen internationalen Inkassonetzwerkes Sekundi mit seinem Sitz in der Europahauptstadt Brüssel.
Ein einheitlicher Tarif
Sekundi besteht aus je einem führenden Inkassounternehmen pro Land und bietet erstmalig und einzigartig für den Kunden europaweite Inkassodienstleistungen mit:
Sekundi Partner
Land
Belgium
Spain
Netherlands
GB
Italy
Austria
Greece
Croatia
Portugal
Poland
France
Romania
Norway
Germany
Switzerland
Estonia & Finland
Mexico
Hier finden Sie als Kunde die Online-Auftragsübergabe in 'my encash'.
Bestehenden Kunden:
Auch als Neukunde können Sie die Auftragsübergabe verwenden.
Online-Auftragsübergabe
Mit der Online-Auftragsübergabe haben sie die Möglichkeit uns rund um die Uhr einen Auftrag zukommen zu lassen. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link, um zu 'my encash' zu gelangen. Dort können Sie alle erforderlichen Daten eingeben und uns entsprechende Dokumente zukommen lassen.
Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden (werktags) eine Auftragsbestätigung.
Eberhard-Fugger-Strasse 2a
5020 Salzburg
Tel: +43 (0)662 - 87 44 80 0
Fax: +43 (0)662 - 87 44 80 20
Unsere Telefonzeiten:
MO – FR 09:00 bis 12:00 Uhr
sowie MI und DO von 14:00 bis 15:00 Uhr
Als zuverlässiger Inkasso-Partner sind wir stets um Ihre Anliegen bemüht. encash-Inkasso begleitet Sie durch das gesamte Forderungsmanagement oder übernimmt dies auf Wunsch auch vollständig.
Im Folgenden finden Sie einige Definitionen, um mit dem Begriff „Inkasso“ und den wichtigsten, damit verwandten Begriffen vertraut zu werden. Für die Gültigkeit bzw. Vollständigkeit dieser Definitionen wird jedoch keine Gewähr übernommen.
Inkasso von Abstraktionsprinzip - Zession
Abstraktionsprinzip
Abtretung
Anwaltszwang
Ausfallrisiko
Auslandsinkasso
Bankauskunft
Bonitätsauskunft
Bringschuld
B2B - Business to Business
Bürgschaft
Cashflow
Credit Policy
Dauerschuldverhältnis
Dokumenteninkasso
Dubioseninkasso
Durchgriffshaftung
Einstellung mangels Vermögens
Einzugsermächtigung
Factoring
Firmenbuch/Handelsreg.
Forderungen
Forderungsausfall
Forderungsmanagement
Fungibilität
Geschäftsfähigkeit
Gerichtsstand
Globalisierung
Handeslresgister
Hypothek
Inkasso
Inkassobüro
Inkassounternehmen
Konkursausfallsgeld
Kontopfändung
Leasing
Liquidität
Mantelzession
Monitoring
Moratorium
Negativmerkmale
Obligo
Offenbarungseid
Pfändungsschutz
Rating
Rentenpfändung
Sachpfändung
Salvatorische Klausel
Treuhand Inkasso
Unpfändbarkeit
Valuta
Veräußerungsverbot
Vermögensverz. § 47 EO
Vollstreckbarer Titel
Wechselkurs
Wechselreiterei
Zedent
Zession
Abstraktionsprinzip
Dieses Prinzip dient der Unterscheidung zwischen dem Grundgeschäft und dem Erfüllungsgeschäft. Ersteres ist schuldrechtlicher Natur, letzteres sachenrechtlicher. Das Abstraktionsprinzip dient der Klarstellung, dass das Erfüllungsgeschäft auch dann Gültigkeit besitzt, wenn sich das Grundgeschäft als unwirksam herausstellen sollte.
Abtretung
Abtretung wird vielfach auch Zession genannt. Laut § 1392 ABGB hat der Gläubiger durch eine Zession das Recht, eine Forderung zu seinen Gunsten auf Dritte zu übertragen. Für die Gültigkeit dieser Vereinbarung ist ein Vertrag nötig. Formvorschriften sind dabei nicht zu berücksichtigen. Ob mündlich oder schriftlich ist nicht erheblich, die Schriftform ist allerdings als Beweismittel zu empfehlen. Der Schuldner muss grundsätzlich der Zession nicht zustimmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Anwaltszwang
Besteht Anwaltszwang, so muss zwingender Weise von einer Partei ein Anwalt eingeschalten werden, wenn Erklärungen oder Handlungen rechtlich wirksam sein sollten. Bis € 5.000,00 und ausschließlich im Verfahren vor dem Bezirksgericht besteht kein Anwaltszwang für das Auftreten und die Vertretung vor Gericht.
Ausfallrisiko
Wie der Name schon sagt, birgt das Ausfallrisiko die Möglichkeit des Forderungsverlustes. Die Gründe dafür können vielfältig sein und reichen von Verjährung der Forderung über Kundeninsolvenzen bis hin zu Wirtschaftskriminalität.
Auslandsinkasso
Gewöhnlich versucht ein Lieferant, im Vorfeld von Auslandsgeschäften Bonitätsauskünfte zu erhalten. Diese sind allerdings oft nicht sehr aussagekräftig, da häufig die Aktualität nicht gegeben ist. Befindet sich ein Schuldner im Ausland, so können und wollen Behörden hier oftmals keine Auskunft geben. Melderegister im Ausland sind manchmal gar nicht vorhanden oder weisen starke Lücken auf.
Verfolgt man seine offene Forderung dann tatsächlich im Ausland, so bedeutet dies sowohl einen sehr hohen zeitlichen als auch finanziellen Aufwand. Inländische Gläubiger sehen daher oft von der Verfolgung ab. Man benötigt daher für ein wirksames Auslandsinkasso einen versierten, international tätigen Inkassopartner mit entsprechendem Know-How.
Als Grundregel gilt, Forderung so rasch als möglich geltend zu machen, denn je mehr Zeit verstreicht, desto unsicherer wird die Einbringlichkeit.
Bankauskunft
Will man die Bonität eines Geschäftspartners überprüfen, so kann man hiezu auch eine Bankauskunft einholen. Besteht ein begründetes Interesse, so kann von Gläubigern sogar durch die Hausbank des Schuldners eine derartige Auskunft eingeholt werden.
Die Bank ist berechtigt, diese Auskunft zu erteilen, sofern mit dem betroffenen Kunden nichts anderes vereinbart ist. Will man derartige Auskünfte über eine Privatperson einholen, so bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Informationen in einer Bankauskunft betreffen wirtschaftliche Verhältnisse, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Bonitätsauskunft
Um die Bonität eines Geschäftspartners zu überprüfen, kann man sich außer der Bank auch noch professioneller Unternehmen wie z.B. Inkasso-Unternehmen bedienen. Diese stellen aufgrund von entweder gesammelten oder von dritter Seite bezogener Daten über die jeweils angefragte Person oder das angefragte Unternehmen fest, welche Bonitätseinstufung bzw. welches Rating gegeben ist und welche Risiken daher mit dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung verbunden sein können.
Bringschuld
Handelt es sich um eine Bringschuld, so bedeutet dies, dass der Schuldner die Forderung an den Wohn- oder Geschäftsort des Gläubigers zu bringen hat. Zur zeitlichen Komponente (Fälligkeit bzw. die Frage der fristgerechten Erfüllung) ist zu sagen, dass nicht der Zeitpunkt der Überweisung, sondern der Zeitpunkt des Eingangs beim Schuldner zählt.
B2B - Business to Business
Unter Business to Business – kurz B2B – wird eine geschäftliche Verbindung bezeichnet, die zwischen zwei Unternehmen besteht. Künftig wird hier mit einem starken Wachstum gerechnet, da neue Märkte generiert werden, die zudem für teilnehmende Unternehmen Einsparungen bringen.
Bürgschaft
Der Grund, aus dem eine Bürgschaft von Bedeutung ist, ist, eine Verbindlichkeit abzusichern. Beteiligt sind hier der Bürge und der Gläubiger. Der Bürge verpflichtet sich, für die Einlösung einer Forderung einzustehen.
Die Haftung des Bürgen ist subsidiär, d.h. sie tritt erst dann in Kraft, wenn der Hauptschuldner erfolglos vom Gläubiger auf die Zahlung in Anspruch genommen wurde. Eine Ausnahme hievon ist die Haftung als Bürge und Zahler. Hier haftet der Bürge wie ein Solidarschuldner mit dem Hauptschuldner für die Forderung zur ungeteilten Hand Es bleibt hiebei dem Gläubiger überlassen, ob er sich mit seiner Forderung zuerst an den Bürgen und Zahler oder an den Hauptschuldner oder gleich an beide wendet.
Cash-flow
Der Cash-flow ist eine Betriebskennzahl und steht für Kapitalfluss. Diese Zahl gibt an, wie groß der Zahlungs- und Finanzmittelüberschuss innerhalb einer Geschäftsperiode, üblicherweise innerhalb eines Geschäftsjahres ist. Wichtige Grundlagen sind dabei die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei der Berechnung unterscheidet man zwischen direktem und indirektem Vorgang. Ist der Cash-flow ermittelt, kann er auch als Entscheidungshilfe für die Erhebung der Schuldentilgungskraft herangezogen werden.
Credit Policy
Eine Credit Policy stellt eine Sicherheit für das Forderungsmanagement dar. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie, die für ein Unternehmen zur Gänze gültig und verbindlich ist. Wichtig sind die teilnehmenden Personen bei der Entwicklung der Policy. Die Geschäftsführung und alle mit einem Lieferantenkredit in Verbindung stehenden Personen sollten auf jeden Fall beteiligt sein. Unter anderem werden darin die Ziele der Geschäftsleitung angeführt. Vor allem die Regelung zur Absatzfinanzierung sollte in dieser Richtlinie enthalten sein.
Dauerschuldverhältnis
Abgeleitet vom Namen handelt es sich hierbei um ein länger anhaltendes Schuldverhältnis. Hier werden über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen geschuldet. Der Umfang hängt davon ab, wie lange das Schuldverhältnis dauert. Als Dauerschuldverhältnis könnte man zum Beispiel auch Arbeitsverträge oder Pachtverträge ansehen.
Wie aus den Beispielen hervorgeht, kommen hier Anfechtung oder Rücktritt eher selten vor, sondern viel eher die Kündigung. Diese bedarf grundsätzlich der Einhaltung der vereinbarten oder der gesetzlich hiefür vorgesehenen Frist.
Dokumenteninkasso
Hierbei handelt es sich um eine Frachtklausel, wobei zwischen DP und DA (documents against payment und documents against acceptance) unterschieden wird.
DP Inkasso gegen Dokumente: Kauft ein ausländischer Kunde Waren, so erhält er die nötigen Transportdokumente erst nach der Zahlung.
DA Akzept gegen Dokumente: Die Transportdokumente gehen erst an den Käufer über, sobald dieser einen Wechsel akzeptiert hat oder ein Eigenakzept gegeben hat. Es besteht hier natürlich immer das Risiko, dass der akzeptierte Wechsel nicht eingelöst wird.
Dubioseninkasso
Unter Dubioseninkasso (auch Recover-Service genannt) versteht man die Beauftragung eines Inkassobüros bzw. Inkassounternehmens mit der Beobachtung und Einbringung bereits titelmäßig abgesicherter (ausgeklagter) Forderungen, welche – vorläufig – nicht einbringlich sind. Hiebei wird üblicherweise ein längerer Zeitraum zugewartet, bis sich der Schuldner „erholt“ hat und wird im Anschluss daran versucht, teilweise oder gänzlich die offene Forderung beizubringen. Da zwischenzeitig Privatkonkurse und Schuldenregulierungsverfahren immer häufiger werden, sinkt jedoch die Chance auf eine Einbringlichkeit derartiger Forderungen. Das Dubioseninkasso (Recover-Service) wird üblicherweise mittels einer pauschalen Erfolgsprovision vom eingebrachten Betrag vergütet, welchen der Gläubiger dem Inkassobüro bzw. Inkassounternehmen zu leisten hat.
Durchgriffshaftung
Diese Form der Haftung ist wichtig, wenn es zur Insolvenz eines Unternehmens kommt. Gewöhnlich haftet ein Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft z. B. in der Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur mit dem Stammkapital. Im Normalfall verfallen die Schulden, da die Gesellschaften dann aus dem Handelsregister gelöscht werden. Gibt es jedoch persönliche Sicherheiten, ist die Sachlage anders zu betrachten. Auch dann, wenn ein Unternehmen in Krisenzeiten Verträge unterfertigt und wissentlich die Notlage verschwiegen hat, kann es zur Haftung des Geschäftsführers oder den ansonsten diesen Vertrag Abschliessenden mit seinem Privatvermögen kommen. Dann spricht man von Durchgriffshaftung.
Einstellung mangels kostendeckenden Vermögens
Diese Bezeichnung findet sich im Rahmen von Insolvenzverfahren wieder. Wird festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Konkurskosten zu decken, so muss das Verfahren durch das Insolvenzgericht eingestellt werden. Ausnahme: ein ausreichender Kostenvorschuss für die Konkurskosten wurde vom Gläubiger im Voraus bezahlt (allenfalls kann auch ein zumindest 50% iger Gesellschafter zum Erlag eines solchen Kostenvorschusses aufgefordert werden).
Einzugsermächtigung
Um eine Einzugsermächtigung anwenden zu können, ist im Vorfeld das Einverständnis des Schuldners nötig. Er bestätigt, dass der Empfänger einer Forderung diese von seinem Konto beziehen darf. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es dem Kreditinstitut erlaubt ist, die Einlösung gegebenenfalls zu verweigern. Dies wäre relevant, wenn das Konto nicht gedeckt wäre.
Factoring
Factoring ist eine bestimmte Form der Vertragsgestaltung. Unternehmen betreiben auch hier in gewisser Weise Outsourcing. Sie verkaufen Forderungen gegen Kunden an einen Factor, häufig sind dies Inkassounternehmen. Gewisse Beträge werden abgezogen, dafür erhält der Unternehmer seine Forderung unverzüglich.
Firmenbuch
In einem Firmenbuch (früher: Handelsregister) sind alle Unternehmen eines Bezirks öffentlich zugänglich verzeichnet. Bestimmte Angaben zu einem Unternehmen sind verpflichtend. Neben der Rechtsform sind dies Angaben zum Unternehmenszweck, Name des Unternehmens, Person des Handlungsbefugten. Auf jeden Fall eingetragen werden müssen:
Das Firmenbuch wird beim jeweiligen für den Sitz des Unternehmens oder Unternehmers zuständigen Landesgericht als Firmenbuchgericht geführt. Die eingetragenen Unternehmen sind mit der Bezeichnung „FN“ und einer Nummer sowie einem Ordnungsbuchstaben eingetragen.
Forderungen
Der Begriff Forderungen ist sowohl im unternehmerischen Sinn als auch im Rechnungswesen relevant. Bilanzierende Unternehmen bezeichnen Gelder als Forderung, die es noch bekommen soll und auf die es grundsätzlich noch Anspruch hat. Diese offenen Gelder können sich aus offenen Kundenrechnungen ergeben, bei denen die Erfüllung der Leistung (Warenauslieferung oder Erbringung einer Dienstleistung) auf Zahlungsziel erfolgte.
Innerhalb von Unternehmen unterscheidet man zwischen Leistungs- und Darlehensforderungen.
Für ein Unternehmen wirken sich uneinbringliche Forderungen negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus, da dann Abschreibungen erforderlich sind. Bestehen bei der Gläubigerfirma selbst Liquiditätsprobleme, so können sich für diese enorme finanzielle Schwierigkeiten ergeben.
Zur Wahrung der eigenen Liquidität und somit Wettbewerbsfähigkeit ist es zielführend ein Spezialunternehmen mit entsprechendem Know-How im Forderungsmanagement mit dem Inkasso offener Forderungen zu betrauen.
Betrachtet man den Begriff „Forderungen“ aus dem Bereich des Rechnungswesens, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Ein anderer Begriff dafür ist „kurzfristiger Vermögenswert“. Dazu zählen folgende Forderungen:
(zit. nach http://de.wikipedia.org/wiki/Forderungen)
Forderungsausfall
Ein Forderungsausfall ist gegeben, wenn Forderungen an Kunden nicht mehr eingebracht werden können. Um dies zu verhindern, muss es im Vorfeld eine klare Vertragslage geben. Wichtig ist vor allem, dass alle Kundendaten richtig erfasst und überprüft werden. Vor jedem Geschäftsabschluss sollte die Bonität eines Kunden geprüft werden, gegebenenfalls sollten Unternehmen Kreditlimits einsetzen.
Gerade bei hochpreisigen Waren sollte die Ausfolgung nur nach Zahlung erfolgen. Wichtig ist, dass die Rechnung so schnell als möglich beim Kunden eintrifft.
Forderungsmanagement
Synonyme:
Der Begriff an sich ist dem Rechnungswesen zuzuordnen. Als Basis ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen seinen Kunden Kredite gewährt. Als Kredit ist in diesem Fall das Zahlungsziel zu sehen. Ein Forderungsmanagement wird eingerichtet, um diese Kredite zu leiten, zu gewähren und zu verwalten. Ziel des Forderungsmanagements ist es, so wenige Forderungsausfälle wie möglich zu haben. Damit soll die nötige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu jeder Zeit gewährleistet werden.
In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen auf Outsourcing zurückgegriffen, wenn es um das Management von Forderungen ging. Es werden spezialisierte Inkassounternehmen herangezogen. Grund für das Outsourcing ist die Senkung der eigenen Personal- und Sachkosten.
Fungibilität
Unter Fungibilität versteht man, wenn Gegenstände, Rechte, Wertpapiere oder Sonstiges leicht untereinander ausgetauscht werden können. Der Grad der Fungibilität orientiert sich an den formalen Anforderungen an die Übertragung dieser Vermögenswerte.
Geschäftsfähigkeit
Als geschäftsfähig werden Menschen bezeichnet, die Rechtsgeschäfte selbst wirksam vornehmen können. Grundsätzlich sind das volljährige Personen, sofern sie nicht durch geistige Krankheiten beeinträchtigt sind.
Unterzeichnen geschäftsunfähige Personen Verträge oder sonstige Vereinbarungen, so sind diese als ungültig anzusehen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts verstanden. Zu unterscheiden ist hier, ob es sich bei einem Schuldner um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt. Bei natürlichen Personen ist das Gericht des Wohnbezirks zuständig, bei juristischen Personen zählt der Firmensitz. Diese sind als allgemeine Gerichtsstände zu bezeichnen. Weiters gibt es besondere Gerichtsstände sowie vertraglich vereinbarte Gerichtsstände. Es können aber nicht in allen Fällen vertraglich derartige Gerichtsstände, die vom allgemeinem Gerichtsstand abweichen, vereinbart werden (so z.B. nach dem Konsumemtenschutzgesetz bzw. im Arbeitsrecht). Beispiele hiefür sind der Gerichtsstand des Aufenthaltsortes, der gelegenen Sache bei Mietstreitigkeiten etc. Kommen mehrere Gerichte infrage, so kann der Gläubiger wählen, welches zum Einsatz kommt.
Globalisierung
Unter Globalisierung versteht man die (weltweite) Vernetzung der geschäftigen Aktivitäten einschließlich aller Vorteile und Nachteile. So werden durch internationale Verwendung einer einheitlichen Sprache (z.B. Englisch), einheitlicher Zeichen bzw. Symbole sowie einheitlicher Abläufe und Verhaltensnormen Geschäftsabläufe vereinheitlicht und damit international bzw. global. Gleichzeitig werden aber auch die Probleme globalisiert, rechtliche Probleme ebenso wie Zahlungsprobleme. Dies erfordert somit den Einsatz international tätiger Inkassounternehmen zur Durchsetzung seiner offenen Forderungen.
Handelsregister Siehe hiezu unter Firmenbuch.
Hypothek
Die Hypothek dient der Absicherung einer Geldforderung. Derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, erhält eine bestimmte Summe. Dies dient der Erfüllung einer Forderung, die ihm zusteht. Wird eine Forderung übertragen, so geht grundsätzlich auch die Hypothek automatisch an diesen über. Es gibt forderungsbekleidete und forderungsentkleidete Hypotheken. Bei forderungsentkleideten Hypotheken bleibt aufgrund einer getroffenen Vereinbarung die Hypothek trotz Tilgung des zugrunde liegenden Darlehens eingetragen und kann für weitere – neue – Darlehen unter Wahrung ihres Ranges wieder verwendet werden.
Verschiedene Formen der Hypothek:
Hypotheken müssen im Grundbuch eingetragen werden.
Inkasso
Unter Inkasso ist grundsätzlich der Einzug von Forderungen zu verstehen. Es wird durch hiezu befugte konzessionierte Unternehmen durchgeführt und unterliegt auch hinsichtlich des anzuwendenden Inkasso-Tarifs gesetzlichen Regeln. Weiters unterwerfen sich viele Inkassounternehmens auch freiwillig strengeren Kontrollen und Qualitätskriterien im Rahmen der Mitgliedschaft zum Inkassoverband. Einige wenige verfügen darüber hinaus über wesentliche zusätzliche Qualifikationen in Form von speziellen Rechtskenntnissen (z.B. Anwaltserfahrung).
Verschiedene Arten des Inkasso:
Inkassobüro
Ein Inkassobüro kann verschiedene Inkasso-Dienstleistungen anbieten:
Das Inkassobüro übernimmt hier gegen einen vereinbarten Vergütungssatz die betrieblichen Mahnungen des Auftraggebers hinsichtlich dessen offener Forderungen gegenüber seinen Kunden vorzunehmen (Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Telefonmahnungen etc.). Das Inkassobüro tritt hiebei im Namen des Kunden auf. Der Kunde erspart sich durch dieses Auslagern (Outsourcing) des betrieblichen Mahnwesens erhebliche Personalkosten sowie Aufwand für Infrastruktur.
Es wird versucht, den Schuldner durch briefliche, telefonische oder persönliche Mahnungen bzw. Interventionen dazu zu bringen, die offenen Forderungen zu begleichen.
Das Inkassobüro kümmert sich um gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide (Zahlungsbefehle bzw. Exekutionsbewilligungen). Weiters kann es mit Hilfe des Gerichtsvollziehers zur Pfändung kommen, ebenso wie zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses durch den Schuldner.
Weiters sind Inkassobüros dafür zuständig, Werte aufzufinden, die sich im Eigentum des Schuldners befinden. Sie müssen auch die Abwicklung von Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen aushandeln. Kreditsicherheiten können ebenfalls verwertet werden. „Inkassobüro“ ist der umgangssprachliche Ausdruck für „Inkassounternehmen“.
Inkassounternehmen
Inkassounternehmen gehören zur Gruppe der Dienstleister. Geschäftsgegenstand ist, Gläubigern zur Erlangung des ihnen geschuldeten Geldes zu verhelfen. Oftmals arbeiten sie mit Privatdetektiven und Rechtsanwaltskanzleien zusammen.
Wie das Handeln von Inkassounternehmen vergütet wird, hängt von der Vereinbarung zwischen Unternehmen und Auftraggeber ab. Als Richtwert gilt eine eigene Verordnung, mit welcher die Inkassogebühren geregelt sind (BGBl Nr. 141/1996 idgFg. i.V.m. BGBl II Nr. 490/2001 Art. 16 idgFg.). Konkret bedeutet das, dass sich die Vergütung an der Hauptforderung orientiert.
Konkursausfallgeld
Eine andere Bezeichnung dafür ist auch Insolvenzgeld. Kann ein Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr bezahlen, so wird den Arbeitnehmern mit dem Konkursausfallgeld der Lohn der letzten Monate ersetzt.
Kontopfändung
Eine Kontopfändung muss vom Gläubiger beim zuständigen Gericht beantragt werden. Als Drittschuldner wird das kontoführende Kreditinstitut des Schuldners herangezogen. Kommt es zu einer Pfändung, so ist es natürlich oft der Fall, dass ein Konto nicht gedeckt ist. Ist der Schuldner bereit, die Forderungen gegen ihn zu begleichen, so sollte er sich idealerweise mit dem Gläubiger auf Ratenzahlung einigen. Dadurch kann es möglicherweise zumindest zu einer vorübergehenden Freigabe seines Kontos kommen.
Leasing
Ein Leasingvertrag kommt zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer zustande. Dabei wird eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Häufig ist dies bei Fahrzeugen der Fall. Für die Instandhaltung, Sachmängel, Untergang oder Beschädigung hat der Leasingnehmer aufzukommen.
Dieser Vertrag ist eine besondere Form (Vertrag sui generis), der verschiedene Elemente enthält (Miet- und Pachtvertrag, Kaufvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag). Weiters sind in diesen Verträgen zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten.
Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit Leasing ist die Fungibilität. Das bedeutet, dass ein Leasingobjekt nach Ablauf der vereinbarten „Mietzeit“ weiterverwertet werden kann.
Liquidität
Unter Liquidität ist die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu verstehen. Ist sie nicht mehr gegeben, so ist die Insolvenz die Folge.
Mantelzession
Eine Mantelzession ist in der Regel eine Absicherung für ein kreditgebendes Kreditinstitut. Der Kreditnehmer tritt dabei Kundenforderungen an die Bank ab. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Sicherungszession. Die Abtretung erfolgt allerdings erst mit Einreichen der Rechnungsdurchschrift an die Bank.
Monitoring
Unter Monitoring versteht man die einer Bonitätsauskunft bzw. Ersteinstufung eines Kunden folgende Überwachung dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Verändert sich diese, insbesondere negativ, erhält man üblicherweise darüber eine Auskunft und kann seine Geschäftsgebahrung mit dem Kunden dieser Auskunft anpassen (z.B. Umstellung des Kunden von Lieferschein und Rechnung auf Barzahlung bzw. Vorauszahlung etc.).
Das Monitoring stellt zusammen mit der Bonitätsauskunft und einem wirkungsvollen betrieblichen Mahnwesen sowie insbesondere außergerichtlichem bzw. vorgerichtlichem Inkasso eines der wesentlichsten Instrumente des Unternehmers dar, Forderungsausfälle zu vermeiden.
Moratorium
Unter Moratorium ist ein zeitweiliger Zahlungsaufschub oder –verzicht zu verstehen. Es muss hier eine vertragliche Vereinbarung vorliegen, um den Aufschub für die Zahlung vorübergehend auszusetzen. Der Gläubiger muss hierbei zustimmen.
Ein hoheitlicher Schuldner, worunter Staaten zu verstehen sind, kann auch auf die Möglichkeit der einseitigen Erklärung eines Moratoriums zurückgreifen.
Negativmerkmale
Im Inkasso-Sprachgebrauch handelt es sich bei Negativmerkmalen um Informationen, die Auskunft über das (negative) Zahlungsverhalten von Privatpersonen oder Unternehmen geben. Bei Privatpersonen sind dies zum Beispiel Vermögensverzeichnisse, bei Unternehmen sind dies Inkassoverfahren oder Insolvenzverfahren.
Obligo
Übersetzt bedeutet Obligo Haftung. Weiters sind darunter Verpflichtung oder Gewähr zu verstehen. In der Finanzsprache, konkret bei einem Wechsel, kann ein Indossant zum Beispiel „ohne Obligo“ zu einem Indossament hinzufügen. Dies wird als Freizeichnungsklausel bezeichnet und bedeutet, dass er nicht für die Einlösung des Wechsels haftet.
Offenbarungseid
Wie oben erwähnt ist dies heute das Vermögensverzeichnis.
Pfändungsschutz
Der Pfändungsschutz dient dem Wohl des Schuldners. Damit soll verhindert werden, dass er nicht auf die Allgemeinheit angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bei einer Sachpfändung gibt es bestimmte Dinge, die nicht dem Zugriff des Gläubigers unterliegen. Dazu zählen Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch oder Haushalt des Schuldners dienen. Weiters sind dies Gegenstände, die dem Schuldner zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehen müssen.
Rating
Kommt aus dem Englischen und bezeichnet die Bonität eines Unternehmens. Es gibt eigene Rating-Agenturen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Qualität von Kreditnehmern zu überprüfen. Untersucht werden konkret Anleihen von Staaten, Banken, Industrieunternehmen sowie Geldmarktpapiere und Investmentfonds. Mittlerweile haben Ratings einen sehr hohen Stellenwert erlangt und sind entscheidend wenn es um Investments geht.
Rentenpfändung
Grundsätzlich können Renten immer gepfändet werden. Es darf allerdings nicht der Fall sein, dass der Rentner Sozialhilfeempfänger oder die Höhe der Rente unter dem Existenzminimum ist; in diesem Fall wäre eine Pfändung unzulässig. Zulässig ist diese jedoch (teilweise) wiederum, wenn es um gesetzliche Unterhaltsansprüche geht.
Sachpfändung
Bei einer Sachpfändung werden körperliche Sachen herangezogen – aus dem Besitz des Schuldners. Diese Art der Pfändung wird dokumentiert, indem ein Dienstsiegel angelegt wird. Handelt es sich um Geld oder Wertpapiere, erfolgt die Pfändung durch Wegnahme. Verwertet werden die Gegenstände im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung.
Salvatorische Klausel
In erster Linie handelt es sich hierbei um bestimmte Regelungen, wie sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sind. Sollte innerhalb eines Vertrags eine Klausel unwirksam werden, so kommt es hier NICHT zur Anwendung einer gesetzlichen Regelung. Es tritt eine andere, bereits vorformulierte Klausel in Kraft.
Treuhand-Inkasso
Es geht dabei um die Umlagerung der Forderung. Wirtschaftlich gesehen bleibt der Gläubiger Eigentümer der Forderung, eingezogen wird sie jedoch durch ein Inkassounternehmen. Das Inkassounternehmen handelt also im Sinne des Gläubigers. Der Gläubiger kann über die Form der Eintreibung mitbestimmen. Im Gegensatz zu einem Forderungskauf bleibt dem Gläubiger nach Abzug einer Erfolgsprovision die volle Forderung.
Unpfändbarkeit
Bis zu einem gewissen Grad werden Schuldner geschützt, wenn es um Gegenstände, die einer Zwangsvollstreckung unterliegen, geht. Als nicht pfändbar gelten zum Beispiel angemessene Kleidungsstücke, Hausrat, Gegenstände die für die Erbringung der persönlichen Arbeitsleistung unabdingbar sind. Gerade Haus- und Küchengeräte, Fachbücher, Kühlschränke und dergleichen sind von einer Pfändung ausgenommen.
Valuta
Bezogen auf den internationalen Geldhandel wird darunter die Währung eines Landes verstanden. Währung ist in diesem Zusammenhang das gesetzliche Zahlungsmittel. Im Hinblick auf das kaufmännische Geschäftsgebahren ist unter Valuta allerdings eher die ausländische Währung zu verstehen. Gegebenenfalls kann damit auch die Wertstellung von Buchungen gemeint sein. Das bedeutet, dass ein Datum festgelegt wird, ab dem eine Gutschrift oder eine Belastung erfolgt.
Veräußerungsverbot
Dieses Verbot schützt im weitesten Sinne den Gläubiger. Er besagt, dass über einen Gegenstand nicht verfügt werden darf. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, verliert der Schuldner das Recht, das Vermögen, das grundsätzlich zur Insolvenzmasse gehört, zu verwalten. Dieses Recht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Vermögensverzeichnis gemäß § 47 EO
Vor einigen Jahren gab es statt des Vermögensverzeichnisses den Offenbarungseid. Der Gläubiger hat damit die Möglichkeit, sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners zu machen. Der Gläubiger hat einen Antrag zur Abgabe dieses Vermögensverzeichnisses zu stellen, worauf hin der Schuldner geladen wird.
Damit ein entsprechender Antrag bewilligt wird, muss eine Forderung zumindest einmal teilweise ohne Erfolg vollstreckt worden sein. Ein weiterer Fall kann sein, dass der Schuldner den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten verweigert.
Wenn ein Schuldner dieser Ladung nicht folgt, kann es zur zwangsweisen Vorführung kommen.
Vollstreckbarer Titel
Sofern es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Inhalt dieses Titels müssen sein: Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Vollstreckung. Verschiedene Vollstreckungstitel sind:
Wechselkurs
Das Wertverhältnis zwischen zwei Währungen wird als Wechselkurs bezeichnet. Er bezeichnet den Preis, der üblicherweise für eine ausländische Währung zu bezahlen ist. Im Zuge eines Exports besteht immer die Gefahr von Wechselkursrisiken, die aber durch Absicherungsvarianten der Kreditinstitute abgesichert und gemindert werden.
Wechselreiterei
Dieser Begriff beschreibt einen kriminellen Vorgang. Personen oder Unternehmen stellen Wechsel aus, um über die Diskontierung an Geld zu kommen. Um einen Wechsel bei Fälligkeit einzulösen, werden neue Wechsel ausgestellt. Der Hintergrund dabei ist, Zahlungsschwierigkeiten des Ausstellers zu verdecken.
Zedent
Ein Zedent ist im Grunde der Verkäufer oder Überträger einer Forderung. Der neue Gläubiger wird als Zessionar bezeichnet. In diesem Sinne überträgt der Zedent eine Forderung an den Zessionar.
Zession
Übertragung einer Forderung; siehe auch unter: Abtretung
Mögliche Sonderform der Abtretung:
Inkassozession: Hier wird die Forderung z.B. durch Verkauf endgültig dem Übernehmer übertragen, sondern diesem mit rechtsgeschäftlicher Erklärung (auch mündlich) die Forderung zum Inkasso, also zur Einziehung übertragen.